Buchfahrplan 11b der BD Hamburg, gültig ab 24.09.1967

Der Buchfahrplan enthält alle Güterzugfahrpläne der Strecken Lübeck-Puttgarden, Lübeck-Kiel und Neumünster-Neustadt bzw. der hiervon abzweigenden Stichstrecken. Damit ergibt sich folgender Überblick des Güterverkehrs auf der Vogelfluglinie für das Jahr 1967:

V 200.1 Die meisten Fern-Güterzüge verkehren von Hamburg über Neumünster - Eutin - Neustadt nach Puttgarden, wahrscheinlich wegen Kapazitätsproblemen auf der Strecke Hamburg - Lübeck - Neustadt. V 160Es sind 1 TEEM-Paar mit V200.1 und (je nach Bedarf) 2-4 Dg-Paare mit V200.1 oder (überwiegend) V160. Zusätzlich verkehren über Lübeck 1 TEEM-Paar (V200.1) und 1 Dg-Paar (V160). Somit verkehren insgesamt 5-7 Fern-Gz-Paare bis/ab Puttgarden. V 100.20 An Nahgüterzügen verkehren bis/ab Lübeck (teilweise bis/ab Hamburg-Wilhelmsburg): 2 Ng-Paare nach Puttgarden mit V160, 1 Ng-Paar nach Burg mit V100.20, 1 Bedarfs-Ng nach Lensahn (zurück Lz) mit V100.20. Köf III Die Ng bedienen teilweise auch Timmendorferstrand (?), Neustadt Gbf, Lensahn, Oldenburg und Großenbrode. Von Neustadt Gbf fährt eine Köf III 5 Übergaben nach Neustadt Pbf (davon 2 nur bei Bedarf) und 1 Bedarfsübergabe nach Haffkrug. Köf II Eine Köf II bedient bei Bedarf Bujendorf an der Strecke nach Eutin (obwohl Bujendorf auch von Eutin aus angefahren wird !). Von Oldenburg aus bedient eine Köf III mit 3 Übergaben (davon 2 bei Bedarf) Heringsdorf. Eventuell wird auch noch Göhl bedient. Von Burg aus fährt eine Übergabe mit Köf III über Großenbrode nach Heiligenhafen und zurück. V 65 Auf der Hinfahrt wird bis Großenbrode nur bei Bedarf als Güterzug, sonst als Lz gefahren. Es ist daher anzunehmen, daß Wagen für Heiligenhafen in der Regel in den Ng nur bis Großenbrode mitliefen. Ebenfalls mit Köf III wird einmal täglich die Strecke Burg-Petersdorf bedient. Dazu kommt eine Bedarfsübergabe bis Petersdorf mit V65. Zwischen Burg und Puttgarden finden in jeder Richtung 3 Übergaben statt, wobei in der jeweiligen Gegenrichtung meist nur als Lz gefahren wird. Hier kommen sowohl die Köf III und die V65 als auch V160 und V100.20 zum Einsatz.

Die angegebenen Züge verkehrten zumeist an Werktagen, zum Wochenanfang bzw. Wochenende gab es aber Einschränkungen. Einige Fern-Gz verkehrten allerdings auch Sonntags.

Aus dem Buchfahrplan von 1967

Vorbemerkungen:

Lübeck - Puttgarden war bereits mit Indusi ausgerüstet (Lübeck - Kiel z.B. noch nicht !)

Burg West - Orth war "A-Strecke" mit bis zu 16t Achslast. Es durften aber Wagen bis 20t und einer Meterlast bis 6,4 t/m mit einer Hg von 20 km/h befördert werden. (Anmerkung: Eine merkwürdige Anweisung, da die Hg sowieso nur 20 km/h betrug, siehe unten) Bei mehreren Wagen über 16t mußte jeweils zwischen 2 dieser Wagen 1 Wagen bis 16t Achslast eingestellt werden.

Aus den Fahrzeittafeln für dringliche Hilfszüge:

Die Hg auf Lübeck-Puttgarden betrug mindestens 100 km/h. Auf den Strecken nach Burg und Heiligenhafen sowie auf Eutin-Neustadt und Neustadt Pbf-Abzw. Südschleuse waren es 60 km/h, auf Burg West-Orth 20 km/h.

Aus dem Anhang zu den Fahrdienstvorschriften und zum Signalbuch:

Neustadt: Beim Schieben von Zügen zwischen Gbf und Pbf bzw. umgekehrt werden die Zugsignale nicht gewechselt.

Privat-Anschlußgleise waren zumindest noch in Neustadt Gbf, Lensahn, Oldenburg, Heringsdorf und Burg vorhanden.

Burg West-Orth: In Landkirchen, Lemkendorf und Petersdorf waren beim Rangieren die Bahnübergänge im Bahnhofsbereich zu bewachen. Besondere Vorsicht war wegen Gefälle auf den Hafengleisen in Orth geboten.

Nachschieben war gestattet auf folgenden Abschnitten:
Neustadt Pbf - Neustadt Gbf,
Oldenburg-Beschendorf,
Lütjenbrode - km 1,6 (von Heiligenhafen)



e-kontakt[at]kuestenbahn[dot]de, Stand  20.04.2000